Damit die vielen Zahnräder der Musikschule Stans reibungslos funktionieren, sind an dieser Stelle allgemeine Informationen in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet. Die vollständigen Richtlinien sind nachzulesen im Musikschulreglement und den Allgemeinen Bestimmungen der Musikschule Stans.
Die Musikschule
Die Schülerinnen und Schüler
Die Lehrpersonen
Nachholpflicht
In folgenden Fällen besteht für die Musiklehrpersonen keine Nachholpflicht:
Der Beginn erfolgt in der Regel zwischen der 2. und 4. Primarklasse und nach einer Eignungsabklärung. Entwicklungen sind unterschiedlich, an erster Stelle steht der eigene Wunsch und die Motivation, ein Instrument zu spielen. Eine gute Vorbildung erleichtert den Einstieg in den Unterricht. Wir empfehlen dazu 1 - 2 Jahre Elementarunterricht in den Fächern Blockflöte, Xylophon oder Kinderchor.
Bei einer Anmeldung für erstmaligen Unterricht bitten wir Sie, mit dem Musikschulleiter für ein kurzes Gespräch Kontakt aufzunehmen. Ziel ist ein gegenseitiges Kennenlernen und das Vermitteln aller wichtigen Informationen für einen erfolgreichen Start.
In den ersten beiden Unterrichtsjahren in der Regel 30 Minuten.
Ab dem 3. Unterrichtsjahr kann die Lektionsdauer auf 45 Minuten erhöht werden, wenn in einem Ensemble mitgespielt wird oder Fleiss und Begabung dies rechtfertigen.
Die Ida-Jann Stiftung untersützt in Stans wohnhafte Familien bei finanziellen Engpässen.
Für die Untersützung von Schülerinnen und Schüler die nicht in Stans Wohnsitz haben, ist ihre Wohnsitzgemeinde zuständig.
Es gibt sie: die Jungs, die begeistert Querflöte oder Violine lernen und Mädchen, die sich mehr für elektrisch verstärkte Instrumente, Schlagzeug oder Blechblasinstrumente interessieren. Es
bewährt sich, in erster Linie von den Interessen des Kindes auszugehen.
Wir bieten Unterstützung für die Instrumentenwahl an: Unterrichtsbesuch, Beratungsvormittag, Gespräch mit Lehrpersonen und Beratung durch den Musikschulleiter.
Bitte kaufen oder mieten Sie Instrumente erst nach Absprache und Beratung mit den Lehrpersonen.
Die Musikschule vermietet keine Instrumente.
Die Harmoniemusik Stans stellt gegen eine Leihgebühr einzelne Blasinstrumente zur Verfügung.
Kontakt: Judith Theiler
Ihr Kind braucht zum Üben ein Klavier oder ein Digital-Piano, kein Keyboard.
Gerne beraten Sie unsere Klavierlehrpersonen bei Kauf oder Miete. Weitere Hilfen bietet auch unser Infoblatt Klavier.
In Absprache mit den Lehrpersonen sind Lehrmittel und Notenmaterial auf Kosten der Schülerinnen und Schüler anzuschaffen. Ein Notenständer muss zu Hause vorhanden sein. Weitere Hilfsmittel können von der Lehrperson empfohlen werden.
Kinder und Jugendliche aus Stans und den Partnergemeinden Ennetmoos, Oberdorf und Wolfenschiessen. Sie erhalten subventionierten Unterricht.
Erwachsene aus allen Gemeinden. Sie bezahlen den vollen Tarif.
In der 1. Schulwoche findet die Stundeneinteilung statt. In der 2. Schulwoche beginnt der Unterricht.
Wertschätzung, Lob und Ermunterung zum regelmässigen Üben durch die Eltern ist für den Erfolg im Musikunterricht unerlässlich. Möglichst tägliches Musikmachen ist Voraussetzung für gute Fortschritte. Die Anmeldung bedeutet damit auch die Verpflichtung für regelmässiges Üben. Weitere Tipps finden sie hier.
Wir verwenden Foto- und Videomaterial von öffentlichen Konzerten der Musikschule für unsere Öffentlichkeitsarbeit.
(u. a. Website).
In begründeten Fällen (Wegzug, Krankheit, Unfall) ist ein vorzeitiger Austritt auf den 31. Januar möglich. Dieser muss der Musikschule bis spätestens 31. Dezember schriftlich gemeldet werden. Im Falle einer Abmeldung während des Semesters ist das Schulgeld für das ganze Semester zu bezahlen.